Weisungen und Auflagen
Sie haben eine gerichtliche Weisung.
Als eine nach §15 SMG anerkannte Einrichtung, bieten wir seit vielen Jahren kompetente Unterstützung bei der Erfüllung von gerichtlichen Auflagen, Weisungen und gesundheitsbezogenen Maßnahmen der zuständigen Justiz- und Gesundheitsbehörden. Bitte bringen Sie zu einem Erstgespräch vorhandene Unterlagen (z.B. gerichtlichen Bescheid, Urteile, Beschlüsse, Weisungen) mit.
Bitte kontaktieren Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe für ein Erstgespräch.